Hemmnisse für Betriebsrenten?

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Ein Interview mit Michael Bleicher zur Betriebsrente.

Umstrittene Thesen stellt dieses Magazin in „return kontrovers“ zur Diskussion. Diesmal drehen sich Diskurs und Debatte darum, ob eine betriebliche Altersvorsorge dem Mittelstand nutzt.

So sicher, wie es einst CDU-Politiker Norbert Blüm versprach, ist die Rente nicht. Zumindest nicht in der Höhe. Laut Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung soll das Netto-Rentenniveau von derzeit rund 48,2 Prozent bis 2030 auf 45,5 Prozent sinken. Die Sozialpartner sollen über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme gestalten, Um ein höheres Versorgungsniveau sicherzustellen. Dazu brachte Andrea Nahles, 2017 noch Bundesarbeitsministerin, das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) auf den Weg. Ziel: die betriebliche Alters-Vorsorge (bAV) besser zu verbreiten – und damit vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen mehr Betriebsrentenlösungen zu etablieren.

Die zentrale Innovation des BRSG ist das Sozialpartnermodell, das ermöglicht, eine Betriebsrente per Tarifvertrag einzuführen. Die Alternativen für die zweite Säule der Altersvorsorge sind zahlreich: Direkt-/Pensionszusage, Direktversicherung, Entgeltumwandlung, Pensionsfonds, Pensionskasse, reine Beitragszusage, Riesterrente, Unterstützungskasse. Doch bisher wurde kein Sozialpartnermodell abgeschlossen. Denn noch läuft es nicht rund in der bAV.

Eine „Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2017“ offenbarte sogar einen Rückgang bei der relativen Zahl der Beschäftigten, die eine Anwartschaft erwarben. Ihre absolute Zahl stieg zwar von Dezember 2015 bis 2017 von 17,6 Millionen Personen auf 18,1 Millionen Personen, was einem Plus von 2,9 Prozentpunkten entspricht, aber in Relation zur Gesamtzahl der Arbeitnehmer sank ihr Anteil um einen Punkt auf 55,6 Prozent. Die betriebliche Altersversorgung abzuschreiben wäre verfrüht. Im Mittelstand gibt es positive Entwicklungen, wie eine Befragung von Generali ergab. Fast jeder zweite der 200 befragten Verantwortlichen gab an, sein Angebot für die betriebliche Altersversorgung entsprechend der BRSGMöglichkeiten auszubauen. Das entspricht einer Verdoppelung gegenüber der Umfrage aus dem Vorjahr. Der Anstieg scheint nicht ohne Grund ausgelöst: Der Mittelstand hat die Bedeutung für seine Mitarbeiter erkannt. Für sie ist eine Arbeitgeberbeteiligung an der Rente neben flexiblen Arbeitsmodellen und Homeoffice-Angeboten eines der drei wichtigsten Instrumente.

Studie ermittelte noch 40 Hürden

Allerdings bereitet die Umsetzung noch Schwierigkeiten. Schon vor fünf Jahren hatte die Bundesarbeitsministerin eine Studie in Auftrag gegeben, die klären sollte, warum die betriebliche Altersversorgung nicht vorankommt. Die Studie ermittelte 40 Hemmnisse. Trotz Stärkungsgesetz sieht es heute nicht viel besser aus. Einer der Väter des BRSGSozialpartnermodells, Rechtsanwalt Marco Arteaga, forderte während einer „Handelsblatt“-Tagung im April, „die zweite Säule“ müsse „von Ballast befreit werden“. Weniger Komplexität und einfache Umsetzung für Nutzer zählen zu den Herausforderungen. Denn komplizierte Gesetze kosteten Geld und seien ungerecht, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen.

PRO

Michael Bleicher:
„Betriebliche Alters-Vorsorge ist eine langfristige Investition“

Ohne motivierte Mitarbeiter kann kein Unternehmen bestehen. Der demografische Wandel fordert ein Umdenken. Die Lebensarbeitszeit wird länger und gesetzliche Rentenversicherungen leisten eine unzureichende Grundversorgung. Unternehmen müssen handeln. Wir bieten mittlerweile unseren Mitarbeitern einen bunten Blumenstrauß an Benefits. Hierzu gehört auch die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Wir sehen uns in der sozialen und verantwortungsvollen Pflicht, unsere Mitarbeiter ausführlich über die Möglichkeiten und Vorteile zu informieren, wie über Steuerersparnisse mit verbundener Entgeltumwandlung und die Absicherung fürs Alter. Unsere Arbeitgeberzulagen machen es dann noch leichter, sich für eine Altersvorsorge zu entscheiden.

Instrument zur Mitarbeiterbindung und zur Gewinnung von Talenten

Wir nutzen dieses Instrument als Unternehmen zur Mitarbeiterbindung sowie zur Gewinnung von neuen Talenten auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt. Grundsätzlich sollte die Unternehmensführung, wie bei jeder Neuanschaffung, die Altersvorsorge aus betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten prüfen und sich beraten lassen. Generell gilt daher aus meiner Sicht: Eine bAV ist eine langfristige Investition, die gut durchdacht sein muss. Aber das trifft ja bekanntlich auf jede Investition zu. Für uns war dieses Investment in die Vorsorge unserer Mitarbeiter die richtige Entscheidung.

Michael Bleicher ist Geschäftsführer der bb-net media GmbH, die gebrauchte Hardware und IT aufbereitet.

KONTRA

Marc S. Tenbieg:
„Eine Verschlankung ist dringend notwendig.“

Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung ist es zu bedauern, dass die betriebliche Altersvorsorge (bVA) noch so selten als Tool zur langfristigen Mitarbeiterbindung im Mittelstand genutzt wird. Gründe, die kleine und mittelständische Unternehmen abhalten, reichen von der Komplexität bis zum gefürchteten Mehraufwand. Die hohe Komplexität entsteht durch den Mangel an verständlichen Informationen über die bAV und möglicher Produkte. Gerade im Mittelstand fehlt es oft an eigenen Spezialisten und Personal-Ressourcen. Das kann Mehrarbeit für den Arbeitgeber persönlich bedeuten, der sich aber auf sein Tagesgeschäft konzentrieren muss. In Großunternehmen forcieren häufig Betriebsräte die Handlungsnotwendigkeit für die bAV-Einführung. Kleine Firmen verfügen selten über Mitarbeitervertretungen, die sich dafür stark machen.

Durchführung in der Praxis leider nicht vereinfacht

Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BSRG), das Anfang dieses Jahres in Kraft getreten ist, sollte die bAV attraktiver gestalten. In der Praxis wurde die Durchführung leider nicht vereinfacht – beispielsweise kam die Pflicht hinzu, die 15-Prozent-Ersparnis bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Rahmen der Entgeltumwandlung an die Arbeitnehmer weiterzugeben. Hier bleibt der Gesetzgeber gefragt: Statt der Einführung weiterer Pflichten ist eine Verschlankung des BSRG dringend notwendig.

Marc S. Tenbieg ist geschäftsführender Vorstand des Deutschen Mittelstands- Bundes (DMB), der über 14.000 KMUs vertritt.

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